Gründungsfest 150+2 Jahre

150 kann jeder...

 

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Die Freiwillige Feuerwehr St. Englmar 

feiert vom

 01. bis 04. September 2023

 ihr 150+2-jähriges Gründungsfest

mit Weihe der restaurierten Fahne.

 


Festprogramm

Freitag, 01.09.2023

 

15.00 Uhr

Totengedenken

18.00 Uhr

Standkonzert auf dem Kirchplatz, Eintreffen der Ortsvereine mit der „Blaskapelle Weißblau-Königstreu“

18.30 Uhr

Ausmarsch zum Festzelt

19.00 Uhr

Bieranstich durch den Schirmherrn, 1. Bürgermeister u. Kreisrat Anton Piermeier

gemeinsames Abendessen

20.00 Uhr

Tag der Jugend

Dirndl- und Lederhosenparty mit der Partyband „Kasplattnrocker“

   

Samstag, 02.09.2023

 

18.00 Uhr

Bierzeltbetrieb

19.30 Uhr

Tag der Kameradschaft mit der „Blaskapelle Josef Menzl“

   

Sonntag, 03.09.2023

 

06.00 Uhr

Weckruf

08.00 Uhr

Einholen der Gastvereine

08.30 Uhr

Treffen der Ehrengäste am FF-Gerätehaus

09.00 Uhr

Einholen der Ehrengäste

09.30 Uhr

Aufstellen zum Kirchenzug

09.45 Uhr

Kirchenzug

10.00 Uhr

Festgottesdienst mit der Gruppe „Santamente“ mit Weihe der restaurierten Fahne, Segnung der Bänder sowie anschließendem Festakt im Kurpark

11.40 Uhr

Rückmarsch der Fahnenabordnungen

12.00 Uhr

Gemeinsames Mittagessen

Festzeltbetrieb mit der Festkapelle „Blaskapelle Felsnstoana“

14.00 Uhr

Aufstellen zum Festzug

14.30 Uhr

Festzug

16.00 Uhr

Fahnenparade und Verleihung der Erinnerungsgeschenke

19.00 Uhr

Tag der guten Freundschaft und Aktion der „Straubing-Tigers mit den „Lederwixxa“

   

Montag, 04.09.2023

 

14.00 Uhr

Kindernachmittag der Feuerwehr

 

Seniorennachmittag der Gemeinde und der Feuerwehr
Musikalische Umrahmung mit „Elmar & Franz“

18.00 Uhr

Festzeltbetrieb, Tag der Gemeinden, Behörden und Betriebe

19.00 Uhr

Festausklang mit den „Bayerwaldsternen“

24.00 Uhr

Zapfenstreich


Festordnung

 
  1. Das Fest findet bei jeder Witterung statt.

  2. Den Anordnungen des Veranstalters, des Sicherheitsdienstes, der Feuerwehr und der Polizei ist Folge zu leisten.

  3. Während des Kirchenzuges, des Festgottesdienstes und des Festzuges wird um diszipliniertes Verhalten gebeten.

  4. Auf dem Festgelände gelten die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes und die Hinweise des Veranstalters. Der Sicherheitsdienst ist berechtigt, Kontrollen durchzuführen.

  5. Bei vorsätzlicher bzw. grob fahrlässiger Sachbeschädigung behält sich der Veranstalter rechtliche Schritte und/oder Schadensersatzansprüche gegen die verursachenden Personen oder Vereine vor.

  6. Fahrzeuge aller Art oder Tiere, die beim Festzug mitgeführt werden, müssen im Vorfeld bei der Festleitung angemeldet und genehmigt werden.

  7. Das Mitbringen von Getränken ist untersagt.

  8. Das Mitbringen von Dosen, Glas- und Plastikbehältnissen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln sowie Waffen ist untersagt. Die Festleitung und der Sicherheitsdienst sind berechtigt Kontrollen durchzuführen.

  9. Das Parken erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nicht bei Einbruch, Diebstahl oder Beschädigung an geparkten Fahrzeugen.

  10. Die Parkverbote sind einzuhalten.

  11. Für Unfälle aller Art, Sach- und Personenschäden, Diebstahl und verloren gegangenen Gegenständen übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

  12. Eltern haften für ihre Kinder.

  13. Das Bediengeld ist im Preis der Getränke- und Essensmarken nicht enthalten und ist separat zu entrichten.

  14. Sofern nicht ausdrücklich und unverzüglich dem Veranstalter gegenüber widersprochen wird, willigt der Besucher/Teilnehmer mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes bzw. der Teilnahme an der Veranstaltung in die Erstellung und Veröffentlichung von Aufnahmen seiner Person zum Zweck der Berichterstattung über die Veranstaltung, Öffentlichkeitsarbeit, Dokumentation und Vereinsdarstellung ein. Die Veröffentlichung erfolgt in hierfür üblichen Publikationen (z. B. Broschüren, Flyer), in der örtlichen/regionalen Tagespresse und im World Wide Web (Internet) unter der Homepage des Vereins oder Facebook, Instagram, etc. Die Rechteeinräumung an den Fotos erfolgt mit Wirkung auch für Rechtsnachfolger und Erben, ohne jegliche Vergütung, zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkt und umfasst auch das Recht zur Bearbeitung und Archivierung.

  15. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern.

  16. Das „Taferl klauen“ ist ein Brauch, der allerdings nur geduldet ist solange die Aktion gewaltfrei abläuft; ein Aus-der-Hand-Reißen ist nicht erlaubt. Das Taferl darf beim Klauen nicht beschädigt werden. Auf der Bühne wird nicht über die Auslöse verhandelt. Das Taferl des Veranstalters darf nicht geklaut werden.

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